Startseite | Impressum | Kontakt | Links | Sitemap
Sie sind hier: Startseite » Newsarchiv » 2012 » Oktober 2012

20.10.2012: Pressemitteilung Nr. 221

CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg

PRESSEMITTEILUNG
Nr. 221 vom 20.10.2012
Täuschungen durch BER-Geschäftsführer Schwarz
Dieter Dombrowski/ Rainer Genilke: Rote Linie ist endgültig überschritten

Laut Medienberichten hat sich der BER-Aufsichtsrat von seinem Geschäftsführer Schwarz massiv täuschen lassen. Schwarz hat danach ernstzunehmende Warnungen zum Eröffnungstermin im Juni 2012 verheimlicht und den Aufsichtsrat nicht informiert.
Dieter Dombrowski, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, sagt:
„BER-Geschäftsführer Schwarz muss unverzüglich gehen, sollten die Berichte stimmen. Anscheinend wurden von ihm mit Vorsatz Warnungen zum Eröffnungstermin im Juni 2012 zurückgehalten. Herr Schwarz war vorher schon angeschlagen, wenn sich die Vorwürfe bewahrheiten, wäre jetzt endgültig eine rote Linie überschritten. Ich erwarte spätestens zu der nächsten Aufsichtsratssitzung Konsequenzen.
Die Zeit, in der Matthias Platzeck als stellvertretender BER-Aufsichtsratsvorsitzender über seinen Protegé Schwarz die schützende Hand hält, muss ein Ende haben. Mi-nisterpräsident Platzeck muss erklären, wann er über die Warnungen der Experten informiert wurde und warum er die Öffentlichkeit nicht informierte.„
Rainer Genilke, Flughafenexperte der CDU-Fraktion, sagt:
„Der Bericht zeigt auch das wahre Ausmaß des Chaos am BER. Angeblich waren ausschließlich die Brandschutzprobleme der Grund für die Verschiebung. Jetzt kommt raus, dass dazu noch der unzureichende Probebetrieb sowie der schlechte bauliche Fortschritt den Eröffnungstermin im Sommer 2012 unmöglich gemacht haben. Hier wurde die Öffentlichkeit abermals hinter das Licht geführt.
Die Gremien des Flughafens BER haben sich nicht mit ihrem selbst beauftragten Gut-achten auseinandergesetzt. Offensichtlich ist der Aufsichtsrat mit seinen beiden Spitzen Wowereit und Platzeck abermals seiner Verantwortung nicht nachgekommen. Eine Kon-trolle von der Geschäftsführung hat nicht stattgefunden oder schlimmer, der Aufsichtsrat wurde informiert und hat nicht gehandelt. Egal wie, in beiden Fällen hat der Auf-sichtsrat versagt. Zur Aufklärung fordern wir die Offenlegung der Unterlagen und bean-tragen Akteneinsicht in das Gutachten von McKinsey und in die Aufsichtsratsprotokolle.„