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01.10.2012: Pressemitteilung 136/12

Pressemitteilung 136/12

Volksbegehren Berlin gegen Nachtflüge
„160.000 Stimmen – ein Wahnsinns-Ergebnis!“

„Wenn wir nach den ersten vier Wochen des Volksbegehrens in Berlin mit gerade
mal 2.800 Unterschriften jemandem erklärt hätten, nach nur drei weiteren Monaten
am Ziel zu sein, dann hätte das keiner geglaubt,“ stellt MATTHIAS SCHUBERT,
Vorsitzender der BI Kleinmachnow gegen Flugrouten e.V., fest. „Die 160.000
Unterschriften, die die Landeswahlleiterin heute als vorläufiges Schätzergebnis für
Berlin veröffentlicht hat, sind ein Wahnsinns-Ergebnis!“ zeigt sich SCHUBERT
erfreut. Als Sprecher des großen Aktionsbündnisses für ein lebenswertes Berlin-
Brandenburg (ABB) ist er zuversichtlich, dass die Zahl der Unterschriften nach der
endgültigen Auszählung die heutige Schätzung noch deutlich übertreffen wird.
Richtig bewerten könne man diesen „Volksaufstand“ nur vor dem Hintergrund, dass
der Hauptstadtflughafen „Willy Brandt“, der den Lärm Tag und Nacht gewaltig über
Berlin und Brandenburg treiben wird, noch gar nicht in Betrieb gegangen ist. Das
Berliner Abgeordnetenhaus und der Brandenburgische Landtag wüssten jetzt, was
auf sie zukommt, wenn am BER eines Tages wirklich geflogen werden sollte.

„Bei uns in Brandenburg brennen die Aktiven jetzt darauf, das hier im Land noch bis
zum 3. Dezember laufende Volksbegehren zum Sieg zu führen,“ beschreibt
SCHUBERTs Kleinmachnower Sprecherkollege MICHAEL LIPPOLDT die Stimmung
vor Ort. „Aufwachen Brandenburg“ heiße der Schlachtruf, und er richte sich auch an
die Verantwortlichen im Land. Schließlich könne und müsse die Landesregierung ein
erfolgreiches Volksbegehren zum Anlass nehmen, selber aktiv zu werden. Im
Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 2004, der insoweit durch den
Planergänzungsbeschluss von 2009 nicht geändert oder modifiziert worden ist, gebe
es einen klaren Auflagenvorbehalt zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm.
Danach könne die Landesregierung Betriebseinschränkungen in der Nachtzeit
festsetzen, erläutert LIPPOLDT. Nachdem das Brandenburgische Umweltministerium
unter Führung des heutigen Ministerpräsidenten Platzeck 1994 im
Raumordnungsverfahren ein striktes Nachtflugverbot für einen Hauptstadtflughafen
in Schönefeld gefordert hat, um Leben und körperliche Unversehrtheit der
Flughafenanrainer zu schützen, sollte die Landesregierung heute eine solche
Auflage als Handlungsanweisung begreifen.

Kleinmachnow, den 1.10.2012
V.i.S.d.P.: Michael Lippoldt