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01.03.2012: Pressemitteilung 120/12

Pressemitteilung 120/12

BER Schönefeld: Verwaltungsgericht Cottbus blockiert Akteneinsicht
“Dieser Beschluss wird dem Anspruch des Umweltinformationsgesetzes nach
mehr Transparenz nicht gerecht!”

„Erst viereinhalb Monate beraten und jetzt abgeschmettert,“ gibt MATTHIAS SCHUBERT, Vorsitzender der BI Kleinmachnow gegen Flugrouten e.V. die Ablehnung des Verwaltungsgerichts Cottbus zum Kleinmachnower Antrag auf Akteneinsicht bei der Berlin-Schönefelder Flughafengesellschaft bekannt.
Bei den Aktiven seiner BI lautet der bittere Kommentar: „Die Ablehnungsgründe sind nicht nachvollziehbar. Hier verweigert die Staatsmacht mit allen Mitteln den mit betrügerischen Machenschaften um ihre grundgesetzlich geschützten Rechte gebrachten Flughafenanrainern, durch Akteneinsicht bei der staatseigenen
Flughafengesellschaft die vorsätzliche Täuschung im Planfeststellungsverfahren nachzuweisen. Damit wird den Klägern erschwert, ihren Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Begründung der Täuschung als
,höherer Gewalt’ zu untermauern.“
Gemeinsam mit ihrem Rechtsbeistand, dem Berliner Anwalt PHILIPP HEINZ, bereiten die Kleinmachnower jetzt den Weg für eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vor. Die Frist dafür beträgt 14 Tage.
HEINZ zeigt sich zuversichtlich: „Das VG Cottbus wird dem Gedanken des Umweltinformationsgesetzes nicht gerecht, auf das wir das Einsichtsverlangen gestützt haben. Dieses Gesetz, dessen Ziel es ist, Transparenz zu schaffen, eröffnet jeder Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen.“
„Uns lag u. a. daran,“ so HEINZ, „Einsicht in das Protokoll der berüchtigten Flugroutenabsprache vom 29.9.1998 zu erlangen, das bei der Flughafengesellschaft vorliegt. In allen anderen Vorgangsakten bei der Deutschen Flugsicherung (DFS), der Planfeststellungsbehörde und bei den verantwortlichen Ministerien ist dieses Protokoll nicht mehr auffindbar. Damals wurde am Sitz der DFS vereinbart, dass der neue Flughafen in Schönefeld mit abknickenden Flugrouten betrieben wird. Wenige Stunden nach dieser Vereinbarung hat der seinerzeitige Berliner Flughafen- und
Schönefeld-Projekt-Planungs-Chef Herberg diese Vereinbarung gekippt. Zur Täuschung der Öffentlichkeit über das wahre Ausmaß der Fluglärm- und Abgas-Lasten wurde weiter mit geraden Routen geplant.“
„Es ist schlechterdings nicht nachvollziehbar, dass das Verwaltungsgericht meint, dass ein Protokoll über eine Besprechung, als deren Ergebnis die Flugroutenplanung und damit die der Planfeststellung zugrunde liegende Lärmprognose erheblich verändert werden, keine Maßnahme sei, die mittelbare oder unmittelbare
Auswirkungen auf die Umwelt hätte, so wie das Gesetz es verlangt,“ hält SCHUBERT dazu fest. Zur Verdeutlichung fügt er hinzu: „Bei abknickenden Routen, wie jetzt zum Beispiel über den Müggelsee und über Rangsdorf, Teltow, Stahnsdorf, Kleinmachnow, Zeuthen, Wildau, Kiekebusch und viele andere werden schließlich etwa 1 Million Menschen mehr abwägungserheblichem Lärm ausgesetzt als bei den der Planfeststellung zugrunde gelegten geraden Routen.“
Geradezu abenteuerlich erscheint deshalb die Argumentation der Cottbusser Richter auf S. 12 ihres Beschlusses:
„Die begehrten Protokolle und Berechnungen stehen auch nicht etwa im unmittelbaren Zusammenhang mit dem tatsächlichen Betrieb des Flughafens, da die hier in Rede stehenden Flugrouten nicht Teil des Flughafenbetriebes als solchen sind, sondern von den beteiligten Luftverkehrsgesellschaften eingehalten werden müssen und auch die Lärmbetroffenheit durch die auf den Flugrouten fliegenden Luftfahrzeuge verursacht wird. Zudem werden die Flugrouten nicht durch die Antragsgegnerin (= der Flughafen) festgesetzt.“

Kleinmachnow, den 1.3.2012

V.i.S.d.P.:
Matthias Schubert