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07.06.2012: Pressemitteilung

Pressemitteilung

Lärmschutz Schönefeld
ABB-SPRECHER SCHUBERT: ”LANDESREGIERUNG VON ALLEN
GUTEN GEISTERN VERLASSEN!”

Was ist bloß in Brandenburg los, fragen sich immer mehr der vom Fluglärm
jetzt und in Zukunft betroffenen Menschen im Land. In der nach dem
Desaster der Eröffnungsverschiebung sowieso schon völlig außer Kontrolle
geratenen Flughafenpolitik macht Verkehrsminister Vogelsänger ohne Not
einen neuen Kriegsschauplatz auf. Statt den verharmlosend von
Flughafengeschäftsführer Schwarz als Klarstellungsantrag deklarierten
Anschlag auf die verbrieften Lärmschutzansprüche der Schwerstbetroffenen
abzulehnen, schickt sich der Minister an, dazu ein Änderungsverfahren zum
Planfeststellungsbeschluss in Gang zu setzen. “Das kann und darf so nicht
funktionieren”, ist sich MATTHIAS SCHUBERT, Sprecher des
Aktionsbündnisses für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg, sicher.

Bei der Sondersitzung das Landtags-Infrastrukturausschusses am 17. Januar
2012 wegen der massiven Vollzugs-Defizite bei den zwingend bereits zum
Betriebsbeginn des Flughafens vorgeschriebenen Schutzvorkehrungen hat
Vogelsänger als zuständiger Landesminister noch bekräftigt, dass seine
Regierung an den Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses festhält: “Die
Auflagen sind eindeutig!”, erklärte Vogelsänger vor laufenden Kameras und
Mikrofonen.
Wie eindeutig die Auflagen sind, könne jeder auf S. 105 des
Planfeststellungsbeschlusses Flughafen Schönefeld nachlesen, erläutert
SCHUBERT. Dort heißt es wörtlich:

„5.1.2Allgemeiner Lärmschutz
1) Für Wohnräume, Büroräume, Praxisräume und sonstige nicht nur
vorübergehend betrieblich genutzte Räume in der Umgebung des Flughafens
sind geeignete Schallschutzvorrichtungen vorzusehen. Die Vorrichtungen
haben zu gewährleisten, dass durch die An- und Abflüge am Flughafen im
Rauminnern bei geschlossenen Fenstern keine höheren A-bewerteten
Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten.“

„Wer hieran Hand anlegen will, muss von allen guten Geistern verlassen
sein“, meint SCHUBERT. Er betrachtet die Forderungen des Flughafens als
absolut indiskutabel. Jedes Eingehen darauf käme einer Kriegserklärung an
die eigene Bevölkerung gleich. „Der Maximalwert von 55 dB(A), der in Ziff.
5.1.2 „Allgemeiner Lärmschutz“ verankert ist, darf nicht überschritten werden,
nicht ein einziges Mal.“ Und dafür gebe es Gründe: „Denn wer mit List und
Tücke einen Flughafen in so dicht besiedeltes Gebiet baut, muss dann im
Betrieb auch mit den entsprechenden Auflagen leben!“ Das sollte auch die
Opposition bedenken, und nicht wie die CDU im Landtag vorschnell den
Plänen der Flughafenmanager hinterherlaufen, indem diese sich ohne Not auf
ein Änderungsverfahren zur Planfeststellung einlässt, das es zur Aufweichung
des Lärmschutzes nicht geben kann und nicht geben darf.

Der Flughafen als Vorhabenträger habe Zeit genug gehabt, gegen die
Planfeststellung zu klagen. Die Informationen und die Akten dazu hätte er
sich nicht zusammenzusuchen brauchen. „Der Flughafen hat jedoch
schuldhaft alle Fristen dafür verstreichen lassen,“ so SCHUBERT.

Kleinmachnow, den 7.6.2012

V.i.S.d.P.: Matthias Schubert
Aktionsbündnis für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg