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07.06.2012: Pressemitteilung 130/12

Pressemitteilung 130/12

Akteneinsicht beim Hauptstadtflughafen:
Erneute “Klatsche” für die Flughafengesellschaft und ihre drei
staatlichen Eigentümer

Die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts Cottbus ist eindeutig: Bis Dienstag, den 12. Juni 2012, um 18:00 Uhr, muss die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH ihre Akten offenlegen und damit ihrer Verpflichtung aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Mai 2012 nachkommen. Andernfalls wird das erste Zwangsgeld von
10.000 Euro fällig, das bis zu fünfmal verhängt werden kann.

“Im Akteneinsichtsprozess steht es damit jetzt 2 : 0 für den Rechtsstaat”, kommentiert MICHAEL LIPPOLDT diesen erneuten “Sieg” für die Klage aus seiner Kleinmachnower Bürgerinitiative. Es sei jedoch ein Unding, so LIPPOLDT weiter, dass ein staatlicher Flughafen erst durch Gerichtsbeschlüsse und Zwangsgelder angetrieben werden muss, den gesetzlichen Anspruch der Bürger auf Information und Aktenöffnung zu erfüllen. In Kleinmachnow sind die Aktiven überzeugt, dass die drei staatlichen Flughafeneigentümer - repräsentiert durch Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer (CSU), den Regierenden Bürgermeister von Berlin Wowereit und den Ministerpräsidenten von Brandenburg Platzeck (beide SPD) - längst hätten einschreiten müssen, um dem von ihrer Flughafengeschäftsführung vollführten staatspolitischen Trauerspiel ein Ende zu bereiten.

Stattdessen hätten sie zugeschaut, wie sich ihre Flughafenfirma mit allen juristischen Tricks der Anordnung des Oberverwaltungsgerichts vom 14. Mai 2012 zu entziehen versuchte.
“Ganze vier Wochen hat der Flughafen für sich damit herausgeschunden und damit mögliche Beweise weiter verborgen gehalten. Diese Zeit fehlt uns jetzt für die Vorbereitung auf die Verhandlung der Klagen gegen den ‘Planfeststellungsbeschluss Schönefeld’ am 3. und 4. Juli 2012 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig”, stellt LIPPOLDT fest.


***
Kleinmachnow ist eine Gemeinde, die von den gegenüber der Planfeststellung Schönefeld
drastisch abweichenden Flugrouten mit am schwersten betroffen ist. Kleimachnow war die
Teilnahme am Planfeststellungsverfahren jedoch verweigert worden, weil nach den
Planungen dort kein Flugzeug hätte fliegen dürfen. Nachdem dieser “Betrug” durch die
Veröffentlichung des “Herberg-Schreibens” am 10.12.2010 aufgeflogen ist, haben die
Gemeinde und einige Bürger Klage beim Bundesverwaltungsgericht gegen den
Planfeststellungsbeschluss erhoben.


Kleinmachnow, den 7.6.2012

V.i.S.d.P.: Matthias Schubert