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30.07.2012: Pressemitteilung 133/12

Pressemitteilung 133/12

Hauptstadtflughafen “Willy Brandt”
Am 31. Juli urteilt das Bundesverwaltungsgericht über die Standortgenehmigung -

Staatliche Flugroutentäuschung ist nicht mehr zu leugnen

„Einen Sieg haben wir schon errungen, und das gibt uns Mut, weiter zu kämpfen,“
ruft MICHAEL LIPPOLDT, Sprecher der Bürgerinitiative Kleinmachnow gegen
Flugrouten e.V., am Vorabend der Urteilsverkündung noch einmal in Erinnerung.
Denn das höchste deutsche Verwaltungsgericht habe in der mündlichen
Verhandlung am 3. Juli 2012 zu den Klagen und Beweisanträgen aus Kleinmachnow,
Rangsdorf und Zeuthen als wahr unterstellt, dass der für den neuen
Hauptstadtflughafen „Willy Brandt“ in Schönefeld geplante unabhängige
Parallelbetrieb nur mit um mindestens 15° divergierenden Flugrouten realisiert
werden kann. Und dies – so die Bundesrichter – sei der Planfeststellungsbehörde
und damit dem verantwortlichen Ministerium, der Deutschen Flugsicherung und der
damaligen Flughafenplanungsgesellschaft bekannt gewesen.
„Wie das Urteil zu den Klagen am 31. Juli 2012 auch ausfallen mag, um das Faktum
einer Planfeststellung auf der Basis falscher Flugrouten kommt niemand mehr
herum,“ so LIPPOLDT. Deshalb müsse es rechtliche Konsequenzen geben. Für die
Kläger und Hunderttausende von Mitbetroffenen, die mit ihren Familien demnächst
unter Fluglärm und Abgasen zu leiden hätten, bestätigt die Protokollerklärung des
Bundesverwaltungsgerichts die Flugroutentäuschung, mit der sich die Länder
Brandenburg und Berlin sowie der Bund als dritter Miteigentümer und Betreiber des
Hauptstadtflughafens die Genehmigung für den unmenschlichen Flughafenstandort
Schönefeld (Ministerpräsident Manfred Stolpe) „erschlichen“ haben. „Die Wirkung
dieser Protokollerklärung der Leipziger Richter ist für uns wie die eines
Passierscheins zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe, falls dies nach dem
Urteil am 31. Juli notwendig sein sollte,“ zeigt sich LIPPOLDT zuversichtlich. Dazu
müsse zunächst aber die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen und analysiert
werden.
***
Kleinmachnow ist eine Gemeinde, die von den gegenüber der Planfeststellung Schönefeld
drastisch abweichenden Flugrouten mit am schwersten betroffen ist. Kleimachnow war die
Teilnahme am Planfeststellungsverfahren jedoch verweigert worden, weil nach den
Planungen dort kein Flugzeug hätte fliegen dürfen. Nachdem dieser “Betrug” durch die
Veröffentlichung des “Herberg-Schreibens” am 10.12.2010 aufgeflogen ist, haben die
Gemeinde und einige Bürger Klage beim Bundesverwaltungsgericht gegen den
Planfeststellungsbeschluss erhoben. Morgen wird in Leipzig das Urteil gesprochen.

Kleinmachnow, den 30.7.2012
V.i.S.d.P.: Michael Lippoldt