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19.01.2012: Pressemitteilung 114/12

Pressemitteilung 114/12

BER/BBI ohne hinreichenden Lärmschutz:
Betriebsbeginn verschieben!

Ab Inbetriebnahme der planfestgestellten, neuen Südbahn unterliegt der Flugbetrieb
am Berliner Hauptstadtflughafen “Willy Brandt” in Schönefeld laut
Planfeststellungsbeschluss strikten Auflagen zur Vermeidung und Minderung des
Fluglärms. Wie berichtet, streiten sich jetzt, vier Monate vor Betriebsbeginn am
3. Juni dieses Jahres, das brandenburgische Infrastrukturministerium und die
Flughafengesellschaft über die staatlich festgesetzten Schallschutzauflagen.
MICHAEL LIPPOLDT, Sprecher der BI Kleinmachnow gegen Flugrouten e.V. fordert,
die Eröffnung des Flughafens solange zu verschieben, bis die zwingend
vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen für die schwerstbetroffenen Flughafenanrainer
vom Flughafenbetreiber verwirklicht sind.
Der Sprecher der Geschäftsführung der staatlichen Flughafen Berlin-Schönefeld
GmbH , Prof. Dr. Rainer Schwarz, hat in der Sondersitzung des Landtags-
Infrastrukturausschusses am 17. Januar in Potsdam eingeräumt, dass er die
Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses vom 13.08.2004 für den Lärmschutz bei
Tage noch lange nicht erfüllt hat und auch nicht erfüllen kann. Der
Planfeststellungsbeschluss bestimmt (Seite 105), dass durch geeignete
Schallschutzvorrichtungen zu gewährleisten ist, dass durch die An- und Abflüge am
Flughafen im Rauminnern der Häuser in der Schutzzone bei geschlossenen Fenstern
keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten. Für 5000 bis 6000
Wohneinheiten im Umfeld des Flughafens sei diese Auflage technisch nicht
realisierbar, gibt Prof. Schwarz nun zu. Deshalb werde die Flughafengesellschaft
einen Antrag auf "Klarstellung" stellen, dass sechsmal an jedem Tag eine
Überschreitungen dieses Grenzwerts erlaubt sein soll.
Hört man den zuständigen Landesminister Vogelsänger ( „Die Auflagen sind
eindeutig!“), sieht es so aus, als würde die Brandenburgische Landesregierung voll
an den Auflagen des Planfeststellungsbeschlusse festhalten. Jetzt ist jedoch ein
Dokument aufgetaucht, wonach sein eigenes Ministerium von den Auflagen abrückt.
Denn in einem Schreiben vom 05.12.2011 heißt es, dass der Maximalpegel von 55
dB(A) im Durchschnitt "weniger als einmal pro Tag" überschritten werden dürfe.
„Schon diese Aussage ist ein unzulässiger Versuch, die Auflagen des
Planfeststellungsbeschlusses zu umgehen. Dessen Bestimmungen sind eindeutig
und klar: Der Maximalwert darf nicht überschritten werden. Punkt!“ sagt LIPPOLDT,
was Sache ist. „Die Forderungen des Flughafens sind inakzeptabel.“
Für die Anwohner des Flughafens bedeutet diese Angelegenheit eine unzumutbare
Unsicherheit. Sie wissen, auf welche Schallschutzmaßnehmen sie ein Recht haben.
Aber sie wissen nicht, ob ihnen Recht geschieht. Sollte das Ministerium sich gegen
seinen eigenen Chef wenden und an der Aussage im Schreiben vom 5.12.2011
festhalten oder gar dem Antrag der Flughafengesellschaft stattgeben, dann wird dies
auf dem Gerichtsweg zu überprüfen sein, und es wird Jahre dauern, bis
Rechtssicherheit über die Schallschutzmaßnahmen hergestellt wird.
Wenn sich Herr Prof. Schwarz vor den Landtagsabgeordneten beklagt, an keinem
anderen Flughafen der Welt würden so strenge Schallschutzmaßnahmen verlangt
wie für den BER, dann vergisst er, dass kein anderer neu gebauter Flughafen der
Welt „mit List und Tücke“ in ein so dicht besiedeltes Gebiet gelegt worden ist. Das
Ganze ist nur ein weiterer Beleg dafür, dass ein falscher Standort gewählt wurde und
sofort mit der Neuplanung für einen Flughafen in einem weniger dicht besiedelten
Gebiet begonnen werden muss, wenn sich die Verantwortlichen weigern, am
Standort Schönefeld das verbriefte Recht der Menschen beim Lärmschutz zu
erfüllen.

Kleinmachnow, den 19.1.2012

V.i.S.d.P.:
Michael Lippoldt