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11.01.2012: Pressemitteilung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN IM
BRANDENBURGER LANDTAG

PM 3
Potsdam, 11.1.2012


Bündnisgrüne Fraktion kritisiert Umsetzung des Schallschutzprogramms am
BER
Der umweltpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
MICHAEL JUNGCLAUS, hat die Umsetzung des Schallschutzprogramms für den
künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) kritisiert. Obwohl der
maßgebliche Lärmschutzrichtwert aus dem Planfeststellungsbeschluss für
den BER von 2004 hervorgehe und durch ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts bestätigt worden sei, gebe es zwischen dem für
den Flughafen zuständigen Verkehrsministerium und der für die Umsetzung
des Schallschutzprogramms verantwortlichen Flughafengesellschaft über
diesen Wert immer noch Meinungsverschiedenheiten. Dies ist das Ergebnis
der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des
Abgeordneten. „Die Landesregierung versucht immer den Eindruck zu
erwecken, als bemühe sie sich um optimalen Lärmschutz für die Anwohner.
In Wirklichkeit ist seit Mitte letzten Jahres bekannt, dass die
Flughafengesellschaft bei der Bemessung von Lärmschutzmaßnahmen von
einem falschen Wert ausgeht. Und noch heute, wenige Monate vor
Inbetriebnahme des Flughafens, besteht über den Schallschutz
Unklarheit“, kritisierte MICHAEL JUNGCLAUS.

JUNGCLAUS unterstrich, dass laut Planfeststellungsbeschluss in
Innenräumen von Wohngebäuden rund um den künftigen Flughafen BER
weniger als einmal pro Tag ein Maximalpegel von 55 Dezibel durch
Fluglärm verursacht werden dürfe. Nach Auskunft der Landesregierung
hat die Flughafengesellschaft in einem Bericht vom 17.5.2011 jedoch
„dargestellt, dass für die Dimensionierung des Schallschutzes das
NAT-Kriterium 6 X 55 dB (A) angewandt wird“. Das heißt, die
Flughafengesellschaft ist mindestens bis zu diesem Termin davon
ausgegangen, dass im Rauminneren bis zu sechs Mal am Tag der Wert von 55
Dezibel erreicht werden darf. Laut Antwort der Landesregierung sind die
Gespräche zu diesem Widerspruch „noch nicht abgeschlossen; eine
Bewertung infolgedessen noch nicht möglich.“ Zu der Möglichkeit, dass
das Nichtbeachten höchstrichterlicher Vorgaben Sanktionen nach sich
ziehen könne, heißt es nur knapp: „Dies kann der Fall sein.“

MICHAEL JUNGCLAUS bemängelte zudem, dass die Flughafengesellschaft als
Betreiberin des Flughafens darüber entscheide, ob Anwohner Anspruch auf
Lärmschutzmaßnahmen haben oder nicht. Er forderte die Einrichtung einer
unabhängigen Stelle, die darüber zu entscheiden habe.

Anhang: Antwort auf Kleine Anfrage

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag
www.gruene-fraktion.brandenburg.de