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05.12.2012: Pressemitteilung

Pressemitteilung

Zweiter Passus des Volksbegehrens akzessorisch

Im Moment sieht es so aus als ob sich die Landesregierung nicht bewegt. Das ist traurig, demokratieschädlich und für jedes aufrechte SPD-Mitglied beschämend. Deswegen werden wir wohl im Mai den Volksentscheid bestreiten müssen. Und auch den werden wir gewinnen, denn wir haben die besseren Argumente! Im Januar fangen wir mit den Vorbereitungen an!

Lassen Sie sich durch die aktuelle Diskussion über den zweiten Teil des Volksbegehrens (Auflösung des Single-Konzepts) nicht beirren. Hier suchen unsere Gegner verzweifelt ein Haar in der Suppe - und Sie haben es auch gefunden. Die Hereinnahme dieses Passus war aus heutiger Sicht ein Fehler. Wir hatten im Mai 2011 aber nur wenige Wochen Zeit um uns über die Fassung dieses auch verfassungsrechtlich anspruchvollen Begehrens (es geht um einen Staatsvertrag) juristisch und inhaltlich zu einigen. Primäres Ziel des Volksbegehrens ist und bleibt das strenge Nachtflugverbot. Der zweite Passus war diesem Ziel schon immer untergeordnet, er hatte eine dienende Funktion und war kein Selbstzweck. Es gab und gibt kein Volksbegehren für weitere Flughäfen in Berlin oder Brandenburg. Die Streichung des Passus ist nach bisherigen Erkenntnissen aber in der zweiten oder dritten Stufe nicht mehr möglich. Bekommen wir das Nachtflugverbot (durch Parlamentsbeschluss und Änderung der Auflage im Planfeststellungsbeschluss) auch ohne Aufgabe des Single-Konzepts - um so besser! Niemand kann redlicherweise die Ablehnung des Nachtflugverbots mit dem zweiten Passus begründen!



Kleinmachnow, den 5. Dezember 2012

Matthias Schubert

Sprecher des Aktionsbündnisses

Vertreter des Volksbegehrens





V.i.S.d.P.: Matthias Schubert