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15.08.2012: Pressemitteilung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN IM
BRANDENBURGER LANDTAG

PM 125

Potsdam 15.8.12

Aufstockung der Landesmittel für den BER muss an Auflagen gebunden
werden

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesregierung in
einem Antrag an den Landtag auf, einer Aufstockung des Eigenkapitals der
Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH (FBB), der Vergabe eines
Darlehens an diese oder einer Erhöhung des Bürgschaftsrahmens für den
BER nur unter den Bedingungen verbesserter Einsicht- und Kontrollrechte
für die Landesrechnungshöfe und die Abgeordneten, der ausnahmslosen
Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen laut jüngstem OVG-Beschluss und
einer Begrenzung des finanziellen Risikos für das Land zuzustimmen.
Ferner muss die Entscheidung über eine Mittelaufstockung unter
Parlamentsvorbehalt gestellt werden. Der Antrag wird auf der
Landtagssitzung am 30. August Thema sein.

„Voraussetzung für eine Mittelbewilligung muss eine Änderung des
Gesellschaftsvertrag der FBB sein“ sagte der Vorsitzende der Fraktion
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL. „Dieser ist so zu ändern, dass den
Landesrechnungshöfen der beteiligten Länder und dem Bundesrechnungshof
ein uneingeschränktes Prüf- und Kontrollrecht eingeräumt wird.“ „Im
Gesellschaftsvertrag ist festzuhalten, dass den Brandenburger
Landtagsabgeordneten ein uneingeschränktes Akteneinsichtrecht in alle
Gesellschaftsunterlagen eingeräumt wird“, heißt es in dem Antrag.
Ferner soll jeder Gesellschafter eigenständig über Art und Umfang der
Veröffentlichung von Protokollen des Aufsichtsrates und seiner
Arbeitskreise sowie über Sitzungsunterlagen und Papiere von
grundsätzlicher Bedeutung wie z.B. Controllingberichte entscheiden
können.

Die bündnisgrüne Landtagsfraktion pocht zudem darauf, dass die
Zuführung zusätzlicher Mittel an die FBB nur zugestimmt wird, wenn
das Lärmschutzprogramm entsprechend den Vorgaben des
Oberverwaltungsgericht vom 15. Juni 2012 umgesetzt wird, es in
Innenräumen um den Flughafen tagsüber also keine einzige
Überschreitung von 55 Dezibel durch Fluglärm geben darf. Vor der
Bewilligung soll zudem ein neuer und von Experten überprüfter
Businessplan für den BER dem Haushaltsausschuss zur Prüfung vorgelegt
werden. Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, gemeinsam
mit den Mitgesellschaftern ein Privatisierungskonzept auszuarbeiten, das
eine Privatisierung der FBB GmbH spätestens bis zum Wirksamwerden der
grundgesetzlich vorgegebenen Schuldenbremse (31.12.2019) ermöglicht.


Nach der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses sagte AXEL VOGEL:
„In der heutigen Sitzung wurde deutlich, dass die Landesregierung
nicht beabsichtigt, das OVG-Urteil zu akzeptieren, sondern die
Flughafengesellschaft weiterhin ermutigt, gegen die OVG-Vorgaben
vorzugehen. Dem muss dringend durch einen Parlamentsbeschluss Einhalt
geboten werden.“

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Internet:
http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_5800/5819.pdf



BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag
Am Havelblick 8, 14473 Potsdam

presse@gruene-fraktion.brandenburg.de
www.gruene-fraktion.brandenburg.de