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07.08.2012: Pressemitteilung

AKTIONSBÜNDNIS
BERLIN-BRANDENBURG

Pressemitteilung


Flugroutenbetrug gerichtlich festgestellt

Die Berichterstattung über den Prozess in Leipzig vermittelte leider den Tenor, dass das Gericht der „Verschwörungstheorie“ der Kläger nicht gefolgt sei. In dem Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 3.7. vor dem Bundesverwaltungsgericht findet sich jedoch der Satz:
"Der Vorsitzende erklärte ... dass der geplante unabhängige Parallelbetrieb nur mit um mindestens 15° divergierenden Flugrouten realisiert werden konnte und dass dies der Planfeststellungsbehörde, der DFS und der damaligen Flughafenplanungsgesellschaft und der jetzigen Beigeladenen bekannt war".
Dazu erklärt der Sprecher des abb und der BI Kleinmachnow, Matthias Schubert: „Dieser Satz kann in seiner politischen und juristischen Bedeutung gar nicht genug hervorgehoben werden. Das Bundesverwaltungsgericht ist erst durch das hartnäckige Stellen von Beweisanträgen gezwungen worden, diesen Satz in das Protokoll zu nehmen. Andernfalls hätte es die beteiligten Behördenvertreter als Zeugen vernehmen müssen, was es nicht wollte. Der Satz belegt, anders als in vielen Medien dargestellt, dass die "Verschwörungstheorie" der Kläger zutrifft. Denn was anderes als eine Verschwörung ist es, wenn mehrere Behörden (Planfeststellungsbehörde und DFS) und der Flughafen gemeinsam in der für die Abwägung zentralen Frage der Lärmbelastung der Bürger bewusst von unrealistischen, aber viel weniger Bürger belastenden Flugrouten, nämlich den geraden Flugrouten, ausgehen.

Eine aus unserer Sicht zutreffende Zusammenfassung finden Sie in der Stuttgarter Zeitung: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kommentar-zum-fluglaerm-urteil-masse-statt-klasse.be0243a4-49ba-427d-818a-a09321797b94.html

Der Vorsitzende Richter erklärte bei der Urteilsverkündung am 31. Juli in Leipzig noch: “…nicht jede Täuschung sei arglistig“.
Auch hier nachzulesen: http://www.berliner-zeitung.de/berlin/bundesverwaltungsgericht-billigt-berliner-flughafenplanung-kein-neustart-in-schoenefeld,10809148,16758486.html

Dazu erklärt die Kleinmachnower Bürgerinitiative: „Wenn das Gericht meint, nicht jede Täuschung sei arglistig, dann soll es doch bitte einmal erklären, aus welchen Motiven die vom Gericht zugestandene Täuschung erfolgt ist“.

Die Kleinmachnower Bürgerinitiative werde deshalb mit großer Wahrscheinlichkeit das Bundesverfassungsgericht wegen Verstoßes gegen das objektive Willkürverbot anrufen, erklärte der Sprecher des Aktionsbündnisses für ein lebenswertes Berlin Brandenburg, Matthias Schubert.

Kleinmachnow, den 7.8.2012
V.i.S.d.P.: Matthias Schubert, Aktionsbündnis für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg
c/o wegmitflugrouten@Kleinmachnow.de