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18.04.2012: Pressemitteilung

Der Landesabstimmungsleiter

Pressemitteilung
Nr. 01/12 vom 18.04.2012

Volksbegehren „Nachtflugverbot“
Landesabstimmungsleiter: Eintragungsfrist erstmals 6 Monate
Durchführung nach geänderten Vorgaben des Volksabstimmungsgesetzes
Potsdam – Am 4. Juni beginnt die sechsmonatige Eintragungsfrist zum Volksbegehren
für ein Nachtflugverbot am Flughafen Berlin Brandenburg International
(BER), die am 3. Dezember 2012 endet. Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper
veröffentlichte heute (18. 4.) in Potsdam im Amtsblatt für Brandenburg die Fristen
und den vollständigen Text des Volksbegehrens. „Mit diesem Volksbegehren wenden
wir erstmals die im Februar dieses Jahres vom Landtag geänderten Vorgaben
des Volksabstimmungsgesetzes an“
, kündigte Küpper an.
Der Landtag verlängerte darin u. a. die Eintragungsfrist für Volksbegehren von vier
auf sechs Monate und erweiterte die Eintragungsberechtigung auf alle Wahlberechtigten
zum Landtag Brandenburg ab dem 16. Lebensjahr. Neben der Eintragung
in eine amtliche Liste ist auch die briefliche Eintragung – analog zur Briefwahl
– möglich. Dazu muss ein Eintragungsschein bei der zuständigen Abstimmungsbehörde
beantragt werden. Zuständig ist die Abstimmungsbehörde in der
Gemeinde, in der man wohnt. Küpper: „Die örtlichen Abstimmungsbehörden haben
sich auf das neue Verfahren intensiv vorbereitet. Sie werden rechtzeitig über
die Auslegungsorte der amtlichen Eintragungslisten, Öffnungszeiten und das Verfahren
zur Beantragung eines Eintragungsscheines informieren.“
Für das Volksbegehren hat Landesabstimmungsleiter Küpper 3.600 Eintragungslisten
vorbereiten lassen. Jede Liste enthält den vollständigen Text des Volksbegehrens
sowie die Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter. Unterstützer
tragen sich in die Liste mit ihrem vollen Namen, Anschrift und Geburtsdatum
ein und bekunden das mit ihrer Unterschrift und dem Datum der Unterschriftsleistung.
Eine Eintragung ist nur in dieser Vollständigkeit gültig. Eintragungsberechtigte
müssen sich durch ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild (Personalausweis
oder Führerschein) ausweisen.
Insgesamt sind rund 2,14 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger eintragungsberechtigt.
Für das Zustandekommen des Volksbegehrens sind mindestens 80.000 gültige
Unterschriften notwendig.
Weitere Informationen wie der Text des Volksbegehrens, die gesetzlichen Grundlagen,
der Terminkalender und die Kontaktdaten der Kreisabstimmungsleiter sind
im Internetangebot des Landesabstimmungsleiters veröffentlicht:
www.wahlen.brandenburg.

Ministerium des Innern
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14467 Potsdam
www.wahlen.brandenburg.de