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05.04.2012: Newsletter

Ab Mai startet das Volksbegehren "Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogramms zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)“, im Land Brandenburg. Damit sind alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr von der Prignitz bis zur Spree- Neiße, aufgefordert, sich an dem Volksbegehren durch Eintragung in die amtlichen Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen, zu beteiligen.

Die Eintragung hat persönlich zu erfolgen. Der Personalausweis ist dabei bereit zu halten. Wer aufgrund körperlicher Behinderung nicht in der Lage ist die Eintragung selbst vorzunehmen, kann sich Unterstützung bei einer Person seines Vertrauens (Hilfsperson) einholen.
Die Eintragungslisten werden nach vorheriger Ankündigung, vorzugsweise im Amtsblatt, in den Gemeinden ausgelegt. Darüber hinaus können diese nach Anforderung auch bei Notaren und anderen zur Beglaubigung ermächtigten Stellen bereit gehalten werden.

Alternativ kann bei der Gemeinde auf mündlichen oder schriftlichen Antrag, dies schließt die Email und das handelsübliche Telfax mit ein, ein Eintragungsschein in Verbindung mit einen Briefumschlag angefordert werden.
Dies stellt ein Novum dar und bringt eine immense Arbeitserleichterung für alle Beteiligten mit sich. Gerade ältere Menschen, denen der Gang in die Gemeindeämter sichtlich schwer fällt, sollten von diesem Abstimmungsverfahren intensiv Gebrauch machen, so Markus Sprißler von der Bürgerinitiative „Unser Großbeeren“. Gerne unterstützen wir sie auch im Rahmen freier Kapazitäten, so Sprißler weiter.

Damit sich das Volksbegehren erfolgreich gestaltet, müssen innerhalb von 6 Monaten 80.000 Unterschriften zusammengetragen werden.
Und die Chancen stehen nicht schlecht. Heute wurde mit Beschluss des 4. Senates am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig, das vorläufige Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr, welches durch den Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Hessen, seit Oktober 2011 in Kraft gesetzt worden ist, bestätigt.
Damit haben wir den lang ersehnten Präzedenzfall in Deutschland auf den wir alle gewartet haben, so Jürgen Kath von der BI „Unser Großbeeren“. Diese Trendwende, innerhalb von nur einem halben Jahr, konnte nach dem Pro- Nachtflugurteil für den BBI/ BER vom 13. Oktober 2011, eben von demselben Vorsitzenden Richter ausgesprochen, nicht erwartet werden. Umso mehr freut uns der heutige Beschluss. „In diese Kerbe werden wir jetzt gezielt rein schlagen, um ein absolutes Nachtlugverbot am BER von 22 bis 6 Uhr durchzusetzen“, so Kath weiter.

Die letzen Monate und Wochen haben deutlich gezeigt, dass es in vielen Köpfen eine Paradigmenwechsel in Richtung eines bundesweiten und einheitlichen Nachtflugverbotes gegeben hat. Es ist nunmehr unstrittig, dass Nachtflüge die Menschen krank machen.
Herr Platzeck, verwehren Sie sich nicht länger gegen den allgemeinen Trend, erinnern Sie sich an Ihre Zeit als Umweltminister und ihr damaliges Veto gegen einen Großflughafen in Schönefeld und setzen Sie jetzt ein absolutes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr durch.

Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg nutzen sie Ihre Möglichkeiten zur politischen Beteiligung und geben Sie ihre Stimme im Rahmen des Volksbegehrens für Gesundheit und Lebensqualität ab. Näheres zum Volksbegehren können Sie auf unser Homepage unter www.unser-großbeeren.de nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Unser Großbeeren