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23.10.2011: Pressemitteilung

PRESSEINFORMATION

23. Oktober 2011

Im Zusammenhang mit dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig und den seit über
einem Jahr anhaltenden Protesten gegen die Flugrouten hat
DIE LINKE im Landtag Brandenburg Bilanz gezogen:

Ein Jahr Flugroutenproteste - Kampf gegen Fluglärm geht
weiter“

Die ausführliche Presseerklärung der verkehrspolitischen
Sprecherin, Kornelia Wehlan, befindet sich in der Anlage.
Ich darf Sie insbesondere auf die Aussagen von Kornelia
Wehlan zu den vier grundsätzlichen Regelungsbedarfen
aus Sicht der LINKEN hinweisen:

1. Die Festlegung der Flugrouten und der luftrechtliche
Planfeststellungsbeschluss sind zwei voneinander
getrennte Verfahren. Das Planfeststellungsverfahren
in der Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde
beim Land entscheidet über alles, was am Boden
passiert. Das Verfahren zur endgültigen Festlegung der
An- und Abflugrouten regelt was in der Luft passiert,
darüber befindet das Bundesaufsichtsamt per
Rechtsverordnung nach Vorarbeiten der DFS. Darin
liegt die Crux, denn beide Verfahren gehören -
bezogen auf Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte –
zusammen, sind aber getrennt. Deshalb ist eine
bundesgesetzliche Regelung längst überfällig. Bürger
und Gemeinden, die die Belastung eines Flughafens zu
ertragen haben, müssen auch umfassend und von
Anfang an in die Erörterung dieser Art Großprojekte
einbezogen werden. Mitwirkung und Mitgestaltung sind
Grundrechte, die ins Gesetz gehören.
2. Ausgehend vom Grundgesetz, das Gesundheit vor
Wirtschaftlichkeit stellt, ist eine bundesgesetzliche
Regelung zum konsequenten Nachtflugverbot für
Flughäfen in dicht besiedelten Gebieten im
Luftverkehrsgesetz festzuschreiben. Damit wäre ein
für allemal klar, dass Großflughäfen in dicht
besiedelten Gebieten nur mit konsequentem
Nachtflugverbot möglich sind. Dem Schutzgut
Gesundheit wäre gegenüber den wirtschaftlichen
Interessen gesetzlich der Vorrang eingeräumt.
3. Die Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und FDP im Bund, die auf „international
wettbewerbsfähige Betriebszeiten“ von Flughäfen setzt, darf nicht umgesetzt
werden. Es sind alle Gesetzesinitiativen zu unterstützen, die sich gegen eine
weitere Aufweichung der Nachtflugregelung richten.
4. In Verantwortung der BER - Gesellschafter Bund, Berlin und Brandenburg bleibt
noch viel zu tun, um Lärmbelastungen weiter zu reduzieren. Für die vom Betrieb
des Flughafens ausgehenden Belastungen muss für die Anwohner ein gerechter
Ausgleich gefunden werden. Für DIE LINKE in Brandenburg gilt es, alle Lärm
mindernden Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen:
- Lärm mindernde An- und Abflugrouten
- ein auf Lärmvermeidung ausgerichtetes, betriebliches Bahn- und Flughafenmanagement
- der Einbau zusätzlicher Schallschutzmaßnahmen an Wohnhäusern, Gebäuden
und öffentlichen Einrichtungen ist unbürokratisch zu sichern wie auch das
Gesundheitsmonitoring
Die Interessen der direkten Anwohner sind ernst zu nehmen und haben Priorität!
Der Bau einer dritten Start- und Landebahn in Schönefeld ist mit der LINKEN
nicht machbar.


DIE LINKE Fraktion
im Landtag Brandenburg
Am Havelblick 8
14473 Potsdam
Pressesprecherin:
Alexa Lamberz
Telefon: 03 31 / 9 66 15 37
Telefax: 03 31 / 9 66 15 40
E-Mail: pressestelle@
dielinke-fraktion.brandenburg.de