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19.10.2011: Pressemitteilung

Presseerklärung vom 19.Oktober 2011:
Zur Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest fordert die BVF ein
dauerhaftes Nachtflugverbot, mehr aktiven Schallschutz und
Bürgerbeteiligung bei Festsetzung von Flugrouten
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel (VGH) für ein einstweiliges
Nachtflugverbot ab dem 30. Oktober fordert die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) zur
Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest am Frankfurter Flughafen ein dauerhaftes
Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr.
Außerdem erwartetet die BVF von der Hessischen Landesregierung eine Bundesratsinitiative
zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes, um Lärmschutz als die neben der Sicherheit
vorrangige Aufgabe der Flugsicherung gesetzlich zu verankern. Darüber hinaus sollen die
Bürgerinnen und Bürger in Zukunft bei den Verfahren zur Festlegung von Flugrouten und
Flughöhen beteiligt werden.
Die schwarz-gelbe Landesregierung hat acht Jahre lang versprochen, dass es einen Ausbau
des Flughafens ohne Nachtflugverbot nicht geben wird. Der zusätzlichen Lärmbelastung am
Tag sollte „als Ausgleich“ wenigstens sechs Stunden der Nachtruhe gegenüberstehen. Doch
daran wollten sich CDU und FDP offensichtlich nie halten. Der Beschluss des
Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel legt jetzt fest, dass es in den kommenden Monaten –
mindestens bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig –
keine planmäßigen Flugbewegungen zwischen 23 Uhr und 5 Uhr geben darf.
„Wenn jetzt der Lufthansa-Chef Franz allen Ernstes fordert, die Eröffnung der Nordwest-
Landebahn zu verschieben, weil ihm das Nachtflugverbot ein zu hoher Preis für den Ausbau ist,
dann ist dies an Zynismus nicht mehr zu überbieten. Wenn der Lufthansa das Nachtflugverbot
zu teuer ist, dann hätte sie in der Logik der Ausbaubefürworter von Anfang an gegen den
Ausbau sein müssen. Offensichtlich ging die Lufthansa immer davon aus, dass der Ausbau
ohne das Nachtflugverbot kommt. Es gab ja auch immer willfährige Helfershelfer in der
Hessischen Landesregierung. Der frühere Ministerpräsident Roland Koch hat am vergangenen
Samstag in der FAZ noch einmal sehr deutlich gemacht, dass ihn seine Versprechen von früher
heute einen feuchten Dreck scheren. Diesem Wortbruch hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt
einen Riegel vorgeschoben“, so Dirk Treber, Pressesprecher der BVF. „Die Verantwortung
dafür, dass sich die Luftverkehrswirtschaft jetzt so kurzfristig auf das Nachtflugverbot einstellen
muss, tragen wegen ihrer gebrochenen Versprechen eindeutig die Landesregierung, die
Hessische CDU- und FDP-Landtagsfraktion. Aber auch die Fraport AG ist daran beteiligt, denn
nach der Beantragung des Nachtflugverbots im Planfeststellungsverfahren hat der Flughafen
sehr schnell den Kampf für nächtliche Flugbewegungen wieder aufgenommen. Schon sehr früh
war bei der Fraport AG vom einem Nachtflugverbot keine Rede mehr: Die selbst beantragte
sechsstündige Nachtruhe wurde geflissentlich unter den Tisch gekehrt.“
Dass der Lärm bereits im Vorfeld der Inbetriebnahme der neuen Landebahn durch die
Verschiebung von Flugrouten und der Verminderung von Flughöhen stark zugenommen hat,
macht einmal mehr deutlich, dass die Lärmbelästigung auch am Tag dringend reduziert werden
muss. „Schon jetzt leiden viele tausend Menschen in der Rhein-Main-Region stärker als früher
unter Fluglärm. Die Belastungen werden in den kommenden Jahren immer weiter steigen, da
die Zahl der Flugbewegungen auf 126 pro Stunde anwachsen soll. Danach 2020 wahrscheinlich
mit 900.000 und mehr Flügen pro Jahr gerechnet werden muss, ist ein Ende der Belastungen
nicht abzusehen. „Die Forderung nach einer Begrenzung des Flugverkehrs und nach
verbindlichen Lärmobergrenzen muss daher mit großer Dringlichkeit gestellt werden“, betont
Dirk Treber.
Lärmschutz als Aufgabe der Deutschen Flugsicherung (DFS)
DIE BVF fordert, dass die Flugsicherung in Zukunft den Lärmschutz als gleichwertige
Arbeitsvorgabe zu beachten hat. Zurzeit haben im Luftverkehrsgesetz (§ 27c) die Sicherheit
und die maximale Kapazitätsauslastung Priorität, während der Schutz vor Fluglärm in diesem
Zusammenhang überhaupt nicht erwähnt wird. „Das muss sich ändern, damit der Lärmschutz
endlich die notwendige Beachtung auch in der Praxis erfährt. Wenn in das Luftverkehrsgesetz
mit aufgenommen wird, dass die Fluglärmbelastung zu verringern ist, würden durch auch
verstärkt technische Entwicklungen zugunsten des Lärmschutzes etwa bei der Entwicklung von
Flugverfahren berücksichtigt werden.“
Öffentlichkeitsbeteiligung bei Festlegung von Flugrouten und Flugverfahren
Bei grundlegenden Entscheidungen über Flugrouten und Flugverfahren fordert die BVF
zukünftig eine Bürgerbeteiligung. Die öffentliche Erörterung im Planfeststellungsverfahren nützt
wenig, solange die konkreten Folgen im Verborgenen blieben. Dies sei solange der Fall, als
nicht auch die generelle Festlegung von Flugrouten, Flugverfahren und Flughöhen erst nach
Offenlage der konkreten Planungen hierfür und einer öffentlichen Erörterung erfolge. „Eine
umfassende Beteiligung der betroffenen Kommunen und der Öffentlichkeit muss bei großen
grundlegenden Änderungen wie bei den jetzt am Berliner und Frankfurter Flughafen
anstehenden Festlegungen, unbedingt erfolgen. Die Menschen am Boden dürfen nicht mehr
ohne transparente Entscheidungsprozesse von Fluglärm plötzlich aufgeschreckt werden.
Einwendungen aus der Bevölkerung müssen vielmehr umfassend in das Verfahren einbezogen
werden, damit die Arroganz der Deutschen Flugsicherung als Wissensmonopolist im
Luftverkehr nicht weiterhin als dominiert.“ Abschließend fordert Dirk Treber, die Kompetenzen
und Einflussmöglichkeiten der Fluglärmkommissionen deutlich zu verbessern, damit sich die
Kommunen und Landkreise im Flughafenumland stärker an den Entscheidungsprozessen zur
Fluglärmreduzierung beteiligen können.

Dirk Treber
Pressesprecher der BVF

40210 Düsseldorf, Grupellostr.3; Tel. (0211) 668 5071, E- Mail: geschaeftsstelle@fluglaerm.de, Internet: www.fluglaerm.de