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09.11.2011: Pressemitteilung Nr. 058

Pressemitteilung Nr. 058
Mittwoch, 9. November 2011

Kapazitätengrenze des BER ohne dritte Bahn spätestens 2025 erreicht -
Planungen brauchen 10 bis 15 Jahre

Zu den Absichtserklärungen der Lufthansa ihren Flugbetrieb am Flughafen BER deutlich zu
erweitern erklärt Dr. Saskia Ludwig, Landesvorsitzende der CDU Brandenburg:
"Mit den für Brandenburg wichtigen Ausbauplänen der Lufthansa am Flughafen BER wird
deutlich, wie dringlich die Fragen nach erweiterten Kapazitäten sind. Ab 2025 werden
Passagierzahlen und Flugbewegungen eine dritte Start- und Landebahn erforderlich
machen. Der ausdrückliche Ausschluss einer dritten Bahn am Standort Schönefeld durch
die Platzeck-Regierung ist der richtige Weg, allerdings nur der erste Schritt. Nun muss
geprüft werden, welche Alternativkonzepte für einen Drehkreuzflughafen in Brandenburg
greifen können. Hier ist die Landesregierung in der Pflicht, endlich den Businessplan für
den Flughafen zu veröffentlichen und damit die Zukunftsperspektive des Flughafens ohne
dritte Startbahn aufzuzeigen.
Für einen wirtschaftlichen und überregional erfolgreichen Flughafen in Brandenburg ist
der Beginn einer Raumplanung zu einer dritten Start- und Landebahn an einem
Alternativstandort erforderlich. Dafür ist ein Planungshorizont von 10 bis 15 Jahren nötig
wie Referenzprojekte zeigen. Dies gewährleistet auch, dass Bürger frühzeitig in die
Planung einbezogen werden und sie nicht übergangen werden. Dies ist auch eine
Forderung der SPD, die wir ausdrücklich unterstützen.
Wir fordern von der Landesregierung eine Strategie, wie der Flughafen den Ansprüchen
gerecht und, enkeltauglich‘ betrieben werden soll! Ganz konkret fordern wir eine Antwort
auf die Frage: Wie will Brandenburg die Passagierzahlen in 15 Jahren bewältigen?
Brandenburgs Bürger verdienen eine ehrliche Antwort darauf – und das nicht, wenn es
schon zu spät ist.“


Zum Hintergrund:
Planungsstufen für die Umsetzung einer dritten Start- und Landebahn an einem Alternativstandort laut
Luftverkehrsgesetz § 6-10 und Verwaltungsverfahrensgesetz § 74:
1. Raumordnungsverfahren (Landesplanerische Beurteilung, Vereinbarkeit mit Zielen der Raumordnung
und Landesplanung, strategische Umweltverträglichkeitsprüfung)
2. Planfeststellungsverfahren (Planerstellung durch FBS, Einreichen des Plans, Anhörungsverfahren,
Öffentliche Auslegung, Erörterung, Weiterleitung der Anhörungsergebnisse, Planfeststellungsbeschluss) –
Teil der Planfeststellung ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung
3. Baubeginn (Ausschreibung etc.)


CDU-Brandenburg
Potsdam, 9.11.2011