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25.05.2011: Pressemitteilung

Luckenwalde, 25.5.2011

BBI-Flugrouten: Andrea Wicklein unterstützt Antrag der SPD Rangsdorf an den Unterbezirksparteitag Teltow-Fläming

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Andrea Wicklein hat sich im Vorfeld des Parteitages der SPD Teltow-Fläming für den Antrag: "BBI: Vorrang für Lärmschutz und Gesundheit" der SPD Rangsdorf ausgesprochen.

"Ich begrüße diesen Antrag sehr", so die SPD-Politikerin. "Denn der Antrag ist nicht gegen den BBI als wichtiges Infrastrukturprojekt gerichtet. Vielmehr stellt er die Kriterien der SPD nochmals klar, damit der BBI mit der Akzeptanz der Menschen rechnen kann. Wir brauchen gerade jetzt auf der Zielgeraden der Flugroutendiskussion eine klare Position und starken politischen Druck. Unsere Forderung ist richtig, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger rund um den BBI höher gestellt sein müssen, als die der Wirtschaftsunternehmen. Mit diesem Antrag zeigen wir unsere Solidarität mit den Umlandgemeinden des Flughafens und den Bürgerinitiativen. Dazu gehört vorrangig auch ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr."

Am 28. Mai 2011 findet der Parteitag der SPD Teltow-Fläming in Luckenwalde statt. Insgesamt 60 Delegierten aus 13 Ortsvereinen werden sich mit insgesamt 9 Anträgen aus den Themenbereichen Energie, Gesundheit, Entlohnung, BBI und Umwelt befassen. Darüber hinaus steht die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Leitbildes für Teltow-Fläming bis zum Jahr 2030 auf der Tagesordnung.

Tel. für Rückfragen: (030) 22 77 02 74
Infos unter: www.andrea-wicklein.de

Antrag der SPD-Rangsdorf an den Unterbezirksparteitag

Der SPD-Unterbezirksparteitag möge den folgenden Text zur Weiterleitung an den
SPD-Landesparteitag beschließen:

BBI: Vorrang für Lärmschutz und Gesundheit
Zu einer Hauptstadtregion gehört eine leistungsfähige Infrastruktur. Und ein internationaler
Flughafen ist für die Region in der er entsteht selbstverständlich immer auch ein wichtiges
Infrastrukturprojekt. Die Erkenntnis, dass der Standort Schönefeld gegenüber Sperenberg
definitiv eine falsche Entscheidung war, hat sich im Laufe des letzten Jahres durchgesetzt –
aber sie kommt zu spät: mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für den Bau des
Flughafens Schönefeld muss dieser als Realität hingenommen werden.

Für die Anwohner der Umlandgemeinden nicht hinzunehmen ist hingegen, dass die mit dem
Flughafen verbundene Verlärmung ihrer Wohn- und Lebenswelt im „Wildwuchs“ entsteht,
überspitzt formuliert, eher an den Wahlkampfinteressen einzelner Politiker orientiert als an
der täglichen Nachtruhe einiger Hunderttausend Menschen.

Die Proteste und die Verärgerung dieser Menschen bei der Diskussion zur Festlegung der
An- und Abflugverfahren am Flughafen Berlin-Brandenburg International BBI sind nicht nur
verständlich, sie sind auch berechtigt. Die Bürgerinnen und Bürger verlangen zu Recht Lärm
vermeidende Flugkorridore. Und es darf beim Lärmschutz keine Bürgerinnen und Bürger
erster und zweiter Klasse geben.

Das Verfahren zur Festlegung der Flugkorridore muss klaren Zielen folgen: An erster Stelle
steht die Flugsicherheit. Dann folgen Lärmvermeidung und Nachtflugverbot. Die
Wirtschaftlichkeit des Flughafens darf bei der Festlegung der Flugverfahren kein vorrangiges
Ziel sein. Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger rund um den BBI müssen höher
gestellt sein, als die der Wirtschaftsunternehmen, zu denen nicht zuletzt der Flughafen
selbst gehört.

Der Verunsicherung in der Bevölkerung, die seit dem 6. September 2010 besteht, als ohne
Abstimmung mit den Gesellschaftern des Flughafens BBI die DFS erste Routenvorschläge
vorgelegt hat, ist bis heute politisch nicht begegnet worden. Die Landespolitik positioniert
sich nicht eindeutig und unmissverständlich und verstärkt damit den Vertrauensverlust, den
es insbesondere bei den Menschen und in den Gemeinden gibt, denen ein Jahrzehnt lang
„Nichtbetroffenheit“ attestiert, zumindest aber suggeriert worden war.

Wenn das Land Brandenburg jedoch im Interessenausgleich mit Berlin und der DFS
bestehen will, braucht es eine klare Positionierung.

Flugsicherheit
Einen vollständigen und umfassenden Schutz gibt es nicht, jedoch trägt die Verringerung des
Überflugs größerer Wohnsiedlungen zur Risikominimierung bei.

Lärmvermeidung
Die grundsätzliche Entscheidung muss darin liegen, eine geringstmögliche Belastung für die
Bevölkerung in der betroffenen Region zu erreichen. Dort wo Menschen belastet werden,
muss durch aktiven und passiven Lärmschutz und durch Entschädigungen abgeholfen
werden.

Nachtflugverbot
Generelles Nachflugverbot vom 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Die gerichtliche Überprüfbarkeit des
Rotenvorschlags auf die Frage nach der Unzumutbarkeit des Fluglärms nach § 29 b Abs. 2
LuftVG ist zu gewährleisten.

Vertrauensschutz / Transparenz
Die Hauptstadtregion ist nicht nur ein Wirtschaftsmotor, sondern ungebrochen auch
Zuzugsregion in einem Land, das darüber hinaus von Bevölkerungsrückgang
gekennzeichnet ist. Diese Dynamik darf nicht verspielt werden. Viele Menschen haben auf
die Informationen aus dem Planfeststellungsverfahren vertraut, als sie sich in der
Randregion um Berlin angesiedelt haben. Sie haben auf die getroffenen Entscheidungen
vertraut. Dieses Vertrauen muss bei weiteren Festlegungen besonders berücksichtigt
werden.

Um das Verfahren zur Festlegung der An- und Abflugrouten für alle Betroffenen transparent
zu gestalten, ist eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage zu den Lärmauswirkungen
bezogen auf die Gesamtregion zu erstellen.

Wirtschaftlichkeit
Bei den wirtschaftlichen Interessen sind nicht nur die der Fluggesellschaften zu betrachten.
Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger müssen im Interessenausgleich höher bewertet
werden. Zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gehört auch die Frage nach den Kosten für den
Lärmschutz. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sind erhebliche Gelder für den
Lärmschutz der betroffenen Anwohner zugesichert worden. Dieser Topf müsste bei einer
erheblichen Abweichung von den im Planfeststellungsverfahren festgelegten Routen neu
gefasst werden. Die Gewährung großzügiger passiver Schallschutzmassnahmen und
Entschädigungsleistungen sowie Umsiedlungsmaßnahmen bei unverträglichem Lärm
müssen finanziert werden und Teil der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sein. Die Einführung
des Wiener Modells (eine Abgabe des Flughafens pro Passagier am Tag als Ausgleich für
die Anrainerkommunen) muss geprüft werden. Auf den unabhängigen Parallelflug ist zu
verzichten, wenn er der Hinderungsgrund für die verträgliche Routengestaltung
entsprechend der oben aufgeführten Bedingungen ist. Eine Drehkreuzfunktion erhält der
Flughafen BBI entsprechend der früheren Erklärungen der Betreiber nicht. Planungen für
eine dritte Startbahn lehnt die SPD kategorisch ab.