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10.05.2011: Pressemitteilung

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Entscheidung in der heutigen Fluglärmkommission zu Gunsten Berlins und der Umlandgemeinden

Die Fluglärmkommission hat in der heutigen 76. Sitzung beschlossen, dass alle Abflüge von der Nordbahn bei Westbetrieb mit Zielen im Nordwesten, Norden, Nordosten und Osten auf der von der Deutschen Flugsicherung als Variante 8 vorgeschlagenen Flugroute zu erfolgen haben. Die anhaltenden Bürgerproteste haben dazu geführt, dass eine verträgliche Flugroute südlich an Berlin – und westlich an Potsdam vorbei, gefunden wurde.

Die vorgeschlagene Flugroute sieht ein weiträumiges Umfliegen dicht besiedelter Gebiete vor, belastet im Vergleich zu den Alternativrouten die geringste Zahl von Einwohnern und verfügt – nach Darstellung der Deutschen Flugsicherung in der Sitzung der Fluglärmkommission BBI am 28. März 2011 über den besten Gütewert aller in Betracht kommenden Flugrouten.

Der im Vergleich zu den anderen Flugrouten längere Flugweg ist hinzunehmen und dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Schutz der Bevölkerung vor Lärm Vorrang vor der Wirtschaftlichkeit hat, so die Begründung des Antrags.

Des Weiteren haben die Mitglieder der Kommission beschlossen, dass abfliegende Flugzeuge, egal welchen Typs, erst aus dem Zugriff der Flugsicherung entlassen werden, wenn sie mindestens 10.000 Fuß erreicht haben. Bislang lag diese Grenze bei 5.000 Fuß (1.700 Meter) und in Höhe von Großbeeren.

Alle gehen jetzt davon aus, dass die Deutsche Flugsicherung und das Bundesaufsichtsamt die Entscheidung der Fluglärmkommission in vollem Umfang umsetzt.

Pressemitteilung Nr. 309 vom 09.05.2011