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23.10.2010: Martin Schulz, Europabuero SPD

Kummerkasten - Lärmschutz Flughafen Berlin Branden

Sehr geehrter Herr Schulz,

gegenwärtig ist in der Region viel Unruhe, da unsere Gemeinden im Zuge des Flughafens Berlin Brandenburg Verfahrens nicht während der damaligen Anhörung zur Planfeststellung und zum Planergänzungsverfahren beteiligt wurden und nun die Flugrouten mit erheblichem Lärmpegel direkt über Stahnsdorf, Teltow und Kleinmachnow sowie über Berlin Steglitz nun plötzlich führen werden. EU RL zum Lärmschutz werden m.E seitens der Deutschen Flugsicherung übergangen - Lärmkarten soll es wohl nicht geben (die DFS und die Planfeststellungsbehörde treten nicht transparent auf und schieben sich bei Bedarf auch mit der Lärmkommission den "schwarzen Peter" zu .Bin seit 1977 Einwohner von Stahnsdorf und habe aufbauend auf den mir damals vorliegenden Erkenntnisse 2000 ein Reihenendhaus gekauft - überlege z.Zt ob ich ggf umziehen und das aufgeben muss (incl. hohem Verlust). Was kann ich ausser das ich Protest zum Ausdruck bringe der nach allem Anschein nichts bringen wird noch tun ?. Müssen die EU RL zum Lärmschutz auch in Brandenburg konsequent umgesetzt werden oder darf Brandenburg einen "einfacheren Weg" gehen.

Mit freundlichem Gruß
abc

Antwort

Sehr geehrter Herr abc,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren Zustandsbericht bezüglich des Lärmschutzes um den Flughafen Berlin Brandenburg.

Zunächst möchte ich Ihnen einige Informationen zu der von Ihnen angesprochenen Richtlinie sowie zu EU-Richtlinien im Allgemeinen geben. Die Richtlinie 2002/49/EG ist am 18.07.2002 in Kraft getreten.

Da EU-Richtlinien im Gegensatz zu EU-Verordnungen nicht unmittelbar wirksam sind, bedarf es bei Richtlinien eines nationalen Umsetzungsverfahrens, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies geschah in Deutschland im Juni 2005, denn am 24.06.2005 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG vom Bundestag beschlossen und zwei Tage später veröffentlicht.

Artikel 1,1 a der Richtlinie informiert über ein auch von Ihnen angesprochenes Ziel der Richtlinie (Lärmkarten): „Mit dieser Richtlinie soll ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Hierzu werden schrittweise die folgenden Maßnahmen durchgeführt:

a) Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten nach für die Mitgliedstaaten gemeinsamen Bewertungsmethoden…“.

In Ihrer Mail schreiben Sie, dass es Lärmkarten „wohl nicht geben“ wird. Der brandenburgische Landtag hat bereits solche Lärmkarten gefordert, die ganze Angelegenheit wird jedoch anscheinend, wie sie in Ihrer Mail auch erwähnten, von der Deutschen Flugsicherung gestört.

Aufgrund der Tatsache, dass sich zum jetzigen Zeitpunkt bereits die nationalen Ebenen mit der Richtlinie befassen, kann ich Ihnen im Moment nur raten, sich in Geduld zu üben, bis auch beim betreffenden Flughafen Berlin Brandenburg Lärmkarten eingesetzt werden – denn EU-Richtlinien müssen konsequent umgesetzt werden.

Für die Gesetzgebung als solches ist die Europäische Union verantwortlich bzw. zuständig, aber für die Ausführung der Gesetzgebung, um die es in Ihrem Fall geht, sind die nationalen Behörden verantwortlich.

Des Weiteren gebe ich Ihnen gerne die Kontaktdaten einer Kollegin aus Berlin und eines Kollegen und Brandenburg. Sie sind näher am Geschehen und mit ihren Büros direkt vor Ort. Eventuell können Sie so noch nähere Informationen erhalten oder meine Kollegen können sich in gegebenen Kreisen für Ihr Anliegen einsetzen.

Dagmar Roth-Behrendt, MdEP, Berlin

(Email: roth-behrendt@spd-berlin.de [1], Tel.: 030 - 4660 7911,
Ansprechpartner: Markus Pauzenberger und Oliver Hänsgen).

Norbert Glante, MdEP, Brandenburg, Potsdam

(Email: info@glante.eu [2], Tel.: 0331-730984-00,
Ansprechpartner: Sebastian Haunstein und Joachim Christen).

In der Hoffnung, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen,