Startseite | Impressum | Kontakt | Links | Sitemap
Sie sind hier: Startseite » Newsarchiv » 2010 » Oktober 2010

29.10.2010: Presseerklärung

Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld e.V.

Presseerklärung

Die Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld e.V. weist ausdrücklich darauf hin, dass es nicht zu den Aufgaben der Fluglärmkommission (FLK) zählt, alternative Flugroutenvorschläge für den BBI zu entwickeln.

Vielmehr ist die Flugsicherungsorganisation (Deutsche Flugsicherung GmbH – DFS) gemäß § 32b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verpflichtet, der FLK über die aus Lärmschutzgründen oder zur Verringerung der Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge beabsichtigten Maßnahmen zu unterrichten. Bereits hieraus ergibt sich der unmissverständliche Wille des Gesetzgebers, dass die für die Sicherheit des Flugbetriebes zuständige DFS der eindeutigen Verpflichtung unterliegt, bei ihren Planungen und im Rahmen der Genehmigungsverfahren selbst dafür Sorge zu tragen, dass Lärmschutz und Umweltschutz bei der Erarbeitung von Flugrouten ein besonders hohes Gewicht beigemessen wird. Dies wird durch die Vorschriften des § 1 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) noch untermauert, welche auch beim Betrieb eines Luftfahrzeugs eine Reduzierung des Lärms auf das für eine ordnungsgemäße Führung oder Bedienung unvermeidbare Maß fordert.

Der Fluglärmkommission fällt in diesem Verfahren lediglich das Recht zu, zu den Vorschlägen der DFS Stellung zu nehmen. Sie ist darüber hinaus berechtigt, (weitere) Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm oder zur Verringerung der Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge in der Umgebung des Flugplatzes vorzuschlagen, allerdings ohne einen Rechtsanspruch auf Umsetzung dieser Maßnahmen zu haben.

Die nunmehr von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer angeregte Rückkehr zu den parallelen Abflugrouten, welche im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt wurden, wird dem Problem des quasi doch innerstädtischen Flughafens im Speckgürtel von Berlin allerdings in keiner Weise gerecht. Gerade ein solcher Gedanke zeugt von der Verdrängung der Tatsache, dass unmittelbar vor den Start- und Landebahnen dicht besiedelte Gebiete liegen, welche in sehr geringer Höhe sowohl bei Starts als auch bei Landungen überflogen werden müssten. Lediglich eine An- bzw. Abflugrichtung nur einer Start- und Landebahn (östlich der Nordbahn) bietet einen äußerst schmalen Streifen mit vergleichsweise geringer Siedlungsdichte. Östlich der Südbahn befindet sich hingegen das Siedlungsband von Schulzendorf, Eichwalde und Zeuthen und westlich beider Start- und Landebahnen erstreckt sich die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Handelt es sich bei den hier lebenden rund 40.000 Bewohnern nur um Menschen 2. Klasse oder sollen sie das Bauernopfer einer verfehlten Standortpolitik sein, Herr Minister Ramsauer?

Bei der Lösung dieses Problems ist im Gegensatz zu der einfachen Formel, zu den ursprünglichen Planungen zurückzukehren, schlicht und ergreifend eine Kreativität erforderlich, die weit über das hinausgeht, was die DFS in ihrer Geschichte bislang an den Tag gelegt hat. So könnte bereits eine Festlegung, nach der die Nordbahn fast ausschließlich in oder aus östlicher und die Südbahn fast ausschließlich in oder aus westlicher Richtung genutzt werden darf, zu einer massiven Entspannung der Situation aufgrund der unterschiedlichen Verteilung der Überflüge (Reduzierung für Mahlow, Diedersdorf, Schulzendorf, Eichwalde und Zeuthen) beitragen. Wird dann die nach Westen führende Flugroute für Starts von der Südbahn auch noch in süd-westlicher Richtung abgeknickt, wären weitere Entlastungen auch für Blankenfelde denkbar, ohne die in anderen Gemeinden lebenden Menschen über Gebühr zusätzlich zu belasten. Versetzte Landeschwellen, größerer Winkel beim Sinkflug und Steilstartverfahren wären weitere Stellschrauben, mit denen die Situation für die Betroffenen am Boden erträglicher gemacht werden könnte, ohne dabei die Kapazität des doch noch im Bau befindlichen BBI bereits vor seiner Eröffnung massiv zu beschränken.

Geholfen wäre den Betroffenen auch damit, wenn sich die Flughafengesellschaft und deren Gesellschafter, zu denen übrigens neben den Ländern Berlin und Brandenburg auch die vom Bundesverkehrsminister Ramsauer vertretene Bundesrepublik Deutschland zählt, endlich zu Zugeständnissen hinsichtlich des Nachtflugverbotes durchringen könnten. Das täte nicht wirklich weh (siehe Flughafen Berlin-Tegel), würde den Betroffenen aber wenigstens eine längere ungestörte Nachtruhe bringen!

Zu fragen bleibt, warum sich eigentlich die Betroffenen solche Gedanken machen müssen und sich die eigentlich für derartige Überlegungen zuständige DFS zurücklehnen darf, um auf Vorschläge der Fluglärmkommission zu warten? Bei der DFS sitzen die Experten, die über das notwendige Fachwissen bereits verfügen. Die meisten Mitglieder der Fluglärmkommission sind hingegen Laien auf diesem Gebiet, welche sich die notwendigen Kenntnisse erst mühsam und übrigens auch ausgesprochen kostspielig aneignen müssen.

Großbeeren, den 29. Oktober 2010
Carl Ahlgrimm

Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld e.V.
Postanschrift: Am Rathaus 1 14979 Großbeeren
Vorstand:
Vorsitzender Bürgermeister Carl Ahlgrimm
Stellvertretender Vorsitzender Bürgermeister a.D. Dr. Herbert Burmeister
Schatzmeister Bürgermeister Markus Mücke