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13.10.2010: Pressemitteilung

Presseinformation

Vogelsänger: Fluglärmkommission wächst von 17 auf 34 Mitglieder

Potsdam – Auf Vorschlag von Brandenburgs Verkehrsminister Jörg Vogelsänger sollen die von den Planungen für die Flugrouten betroffenen Landkreise in die Fluglärmkommission für den Airport Berlin Brandenburg International (BBI), der 2012 in Betrieb geht, aufgenommen werden. In der Vorwoche hatte Vogelsänger bereits die Aufnahme von weiteren Brandenburger Gemeinden in das Gremium angekündigt, das bei der Beratung der An- und Abflugverfahren rund um den Flughafen mitwirkt.

Vogelsänger: „Ich danke den Kreisen, dass sich alle sofort zur Mitarbeit an diesem nicht leichten Thema bereit erklärt haben. Neben den direkt in die Fluglärmkommission berufenen Kommunen, die wir aufgenommen haben, weil sie von Abflugrouten bis 2.000 Meter Überflughöhe betroffen sein können, haben nun auch alle übrigen Gemeinden über die Landkreise eine Vertretung in der Kommission.“

Die Kommission nach Paragraph 32b Luftverkehrsgesetz wird umgangssprachlich Fluglärmkommission genannt. Vergleichbare Gremien gibt es an allen deutschen Flughäfen.

Die Neuberufung der Mitglieder soll bis zur nächsten Sitzung am 8. November erfolgen.

Die Kommission bestand vor der Vorstellung der Planungen für die BBI-Flugrouten aus 17 Mitgliedern. Brandenburger Gemeinden, der Berliner Bezirk Treptow-Köpenick, Behördenvertreter, Fluggesellschaften, die Bundesvereinigung gegen Fluglärm sowie die Flugbereitschaft der Bundeswehr arbeiten hier mit.

Nach Bekanntgabe der neuen Grobplanung für Flugrouten wurden nach Rücksprache mit der Flugsicherung und der Genehmigungsbehörde für Flugverfahren, dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), zwei Fluggesellschaften, die bisher am Flughafen Berlin-Tegel verkehren und zukünftig am BBI fliegen (Air Berlin und Lufthansa), sowie sieben weitere Brandenburger Gemeinden und drei Berliner Bezirke, die von den Flugkorridoren bei Abflügen nach Westen beziehungsweise durch Überflüge in Höhen unter 2.000 Metern betroffen sind, Sitze in der Kommission angeboten.

Hierzu liegen bisher fünf Rückmeldungen vor.

Um den übrigen Gemeinden, die bislang keinen Sitz in der Kommission haben, aber durch Flugrouten im weitesten Sinne betroffen sind, eine Mitsprachemöglichkeit einzuräumen, sollen die Landkreise Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald und Oder-Spree sowie die kreisfreie Stadt Potsdam in die Kommission aufgenommen werden.

Nehmen alle das Angebot der Landesregierung an, wird die Kommission von ehemals 17 auf 34 Mitglieder wachsen. Damit ist eine sehr weitgehende Mitsprachemöglichkeit bei der weiteren Verfahrensplanung der Flugsicherung und Genehmigung durch das BAF gegeben.

Die Berufung erfolgt durch das Brandenburger Verkehrsministerium zunächst für vier Jahre, nach der Festlegung der Flugverfahren durch Rechtsverordnung ist über die weitere Mitgliedschaft neu zu befinden.

Die ehrenamtliche Kommission tagt laut Geschäftsordnung, die sich das Gremium selbst gegeben hat, nicht öffentlich und fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Für die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit ist der Vorsitzende der Fluglärmkommission zuständig.

Die Flughafengenehmigungsbehörde, die Flugsicherung und das BAF nehmen per Gesetz an den Sitzungen als Gäste teil, sie werden beraten. Wer darüber hinaus als Gast teilnehmen kann, legt die Kommission selbst fest.

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Brandenburg
13.10.2010

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