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06.05.2010: Lärmschutzgerechte Gestaltung

Gemeinsames Ziel:

Lärmschutzgerechte Gestaltung des zukünftigen Flughafens BBI ( 06.05.2010 )

Berlin/Potsdam - Mit der Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg im Oktober 2011 wird sich die Fluglärmbelastung in der gesamten Region deutlich verändern. Durch die bevorstehende Schließung des Flughafens Tegel werden nach der bereits erfolgten Schließung des Flughafens Tempelhof auch die Anwohner in den Bezirken Spandau, Reinickendorf und Pankow von Fluglärm entlastet. Auf die gesamte Region Berlin-Brandenburg bezogen, stellt dies eine deutliche Verbesserung der Fluglärmbelastungssituation dar, denn die Gesamtzahl der von Fluglärm Betroffenen wird um mehr als die Hälfte reduziert.
Für die Anwohner im Einflussbereich des Flughafens Berlin-Brandenburg kommt es hingegen zu einer deutlichen Zunahme an Lärm. Im Rahmen der Planfeststellung wurden bereits Auflagen zur Vermeidung und Minderung des Fluglärms festgelegt. Es handelt sich hierbei insbesondere um Maßnahmen zum allgemeinen Lärmschutz und zum Nachtschutz sowie um flugbetriebliche Regelungen. Die Flughafengesellschaft hat ein Schallschutzprogramm aufgelegt, das derzeit umgesetzt wird. Damit wird Lärmschutz, sogar über die rechtlichen Anforderungen des Fluglärmschutzgesetzes hinausgehend, gewährleistet.

"Unser Ziel ist es, den Flughafen Berlin Brandenburg so umweltfreundlich wie möglich zu gestalten und effektiven aktiven und passiven Lärmschutz zu gewährleisten", so Brandenburgs Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Anita Tack (Linke).

Potentiale zur Lärmminderung werden dabei im Rahmen der Vorgabe von Flugrouten und Flugverfahren, z.B. lärmarme An- und Abflugverfahren, gesehen. "Bei der zukünftigen Gestaltung der Entgeltordnung für den Flughafen Berlin Brandenburg wird auf die angemessene Berücksichtigung der Belange des aktiven Fluglärmschutzes, insbesondere mit Blick auf die besonders sensiblen Nachtrandzeiten und die nächtliche Kernzeit, geachtet werden. Ziel ist die Schaffung eines deutlichen Anreizes zum verstärkten Einsatz lärmarmer Flugzeuge", so Katrin Lompscher Senatorin für Gesundheit Umwelt und Verbraucherschutz in Berlin.

Mit der Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg wird zudem die Fluglärmmessanlage auf insgesamt 17 Messstellen erweitert. Dies gewährleistet, dass die tatsächliche Fluglärmsituation erfasst und der Flugbetrieb entsprechend abgebildet wird. Mit einer zusätzlichen mobilen Messstelle wird es zudem möglich sein, auf bisher nicht absehbare Ereignisse (z. B. bei geänderten Flugrouten) zu reagieren.

Die Umweltressorts der beiden Länder, das Ministerium für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg und die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin, werden darüber hinaus im Zuge der künftigen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung weitere Maßnahmen prüfen und soweit möglich realisieren. Die strategischen Lärmkarten werden im Einflussbereich des Flughafens Berlin Brandenburg die zum Zeitpunkt der Kartierung bestehenden und die auf Basis eine Prognose künftig zu erwartenden Lärmbelastungen darstellen, da von einer Zunahme der Flugbewegungen auszugehen ist. Auf Grundlage dieser Daten wird dann die Wirksamkeit bisheriger Maßnahmen zum Lärmschutz und die Entwicklung weiterer Maßnahmen geprüft.

Hinsichtlich des Monitorings der Emissionen und Immissionen des Flugbetriebs wird das Ministerium für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg als freiwillige Maßnahme eine Luftgütemessstation in unmittelbarer Nähe zum Flughafen in Betrieb nehmen und in das landesweite Luftgütemesssystem integrieren. Die Messstation wird zusätzlich zu einer durch die Flughafengesellschaft zu unterhaltenden Messstation betrieben werden.

Kontakt:

Ministerium: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Referat 02 "Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Kooperation"
Ansprechpartner: Alrun Kaune-Nüßlein
Telefon: Tel.: 0331/ 866 -7016
E-Mail: Alrun.Nuesslein@MUGV.Brandenburg.de